FG Rheinland-Pfalz: Geringfügige betriebliche Nutzung eines Arbeitszimmers
Das FG Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nur geringfügiger beruflicher Nutzung steuerlich nicht abzugsfähig sind.Mehr zum Thema Mehr auf haufe.de